Fachkraft für Arbeitssicherheit

Nach § 1 ASiG und DGUV Vorschrift 2

/

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe und Umgebung

Sicherheitstechnische Betreuung nach § 1 ASiG und DGUV Vorschrift 2

Darum brauchen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

In erster Linie brauchen Sie als Unternehmer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, weil der Gesetzgeber dies in §§ 1 und 4 ASiG so vorschreibt.

§ 1 ASiG: Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

Der Grund für diese Regelung ist sowohl die Mitarbeiter als auch die Unternehmer vor Risiken – und damit auch Kosten – zu schützen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist allerdings kein Kontrolleur oder ein verlängerter Arm der Gewerbeaufsicht sondern ein unabhängiger Berater der Unternehmer. Sein primäres Ziel ist es den Unternehmer so zu beraten, dass Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen in seinem Betrieb vermieden werden und der Unternehmer gleichzeitig dadurch Geld spart.

Arbeitssicherheit
Sifa Arbeitsunfall

Wie kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Geld einsparen?

Ganz einfach: Haben Sie schon mal nachgerechnet, wie teuer ein Arbeitsunfall ist? Nehmen wir mal an, ein Mitarbeiter kostet pro Stunde 40€. Während der Arbeit rutscht er aus und verstaucht sich den Knöchel. Der Arzt schreibt ihn für eine Woche krank. Da der Arbeitgeber den Lohn im Krankheitsfall fortzahlen muss, entsteht folgender Schaden:

40€ pro Stunde x 8 Stunden pro Tag sind 320€
320€ pro Tag x 5 Tage = 1600€

Diese 1600€ stehen in keinem Verhältnis zu einer Investition in 50€ teure rutschfeste Sicherheitsschuhe. Vor allem, wenn der Unternehmer nichts ändert, wird der Unfall wieder passieren.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer so, dass solche Unfälle vermieden werden. Denn oft sind es Kleinigkeiten, die man ändern muss, um das Risiko eines Unfalls zu verringern.

Arbeitssicherheit-Hotline: 0721 - 560 40000

Was macht die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Wir erstellen für Sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach den gesetzlichen Vorgaben. SSie sparen sich die Arbeit, sich selbst in das Thema Arbeitsschutz einzuarbeiten und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Wir beraten Sie, wie Sie mit dem Arbeitsschutz bares Geld sparen können in dem Sie für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sorgen. Wissen Sie, was Sie der Ausfall eines Mitarbeiters für eine Woche kostet?

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens, damit Sie sich nicht jedes Mal, wenn es an der Tür klingelt die Frage stellen müssen, ob es der Paketbote oder die Gewerbeaufsicht ist, die Ihnen ein Bußgeld auferlegen möchte, weil Sie den gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sind.

Wir erstellen für Sie den behördlich geforderten Jahresbericht und kümmern uns um die Bearbeitung von Unfallmeldungen. Sie sparen sich den Stress und Ärger bei den Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft.

Ab einer Unternehmensgröße von 21 Mitarbeitern nimmt ein Sicherheitsingenieur an den vierteljährlich stattfindenden ASA-Sitzungen teil, die der Gesetzgeber nach § 11 ASiG fordert. Sie haben als Unternehmer den Vorteil, dass Sie die gesetzlichen Auflagen erfüllen und bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern belegen können, dass bei Ihnen der Arbeitsschutz ernst genommen wird.

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
Sifa in Karlsruhe

Wieso sollten Sie sich von uns betreuen lassen?

Im Gegensatz zu anderen überbetrieblichen Diensten sind wir nicht der verlängerte Arm der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft. Wir arbeiten ausschließlich für unsere Auftraggeber. Uns anvertraute Informationen halten wir stets geheim – auch Behörden gegenüber.

Rufen Sie uns jetzt an, damit wir schnellstmöglich die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens übernehmen können: 0721 - 560 40000

Wir beraten Sie, kontaktieren Sie uns einfach